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Maschinenlärmschutz
Die “Verordnung zur Einführung der Geräte- und Lärmschutzverordnung” hat auch im Baubereich für Baumaschinen Gültigkeit. Sie regelt z.B., dass in Wohngebieten Motorkettensägen, Häcksler oder Rasenmäher etc. nur zu bestimmten Tageszeiten betrieben werden dürfen.
Mit Schalldämmplatten kann man die Maschinenlautstärke verringern und somit die Lärmschutzverordnung einhalten.
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