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Akustiklexikon

Begrifferklärung für die Raumakustik

Brandschutzklasse

Der Feuerwiderstand (auch Brandwiderstand) eines Bauteils steht für die Dauer, während der ein Bauteil im Brandfall seine Funktion behält. Dabei muss das Bauteil mindestens die Tragfähigkeit und/oder den Raumabschluss (Verhinderung der Brandausbreitung oder Rauchdichtigkeit) sicherstellen.

Die Feuerwiderstandsdauer einiger bewährter Systeme wird beispielsweise in Teil 4 der deutschen DIN 4102, in der englischen BS 476 oder in der kanadischen MBO - NBC katalogisiert.

Das Zulassungsverfahren von nicht katalogisierten Bauteilen erfordert zur Erlangung einer baurechtlichen Zulassung eine Brandprüfung.

Der Feuerwiderstand bildet zusammen mit anderen Kriterien Teil die Feuerwiderstandsklassen eines Bauteils. So muss beispielsweise eine Brandschutztür die Feuerwiderstandsfunktion auch nach einer festgelegten Anzahl von Öffnungs- und Schließvorgängen (in der Regel 200.000 Zyklen) erfüllen. Manchmal ist ein Bewitterungstest vor der Brandprüfung vorgeschrieben.

Als Brandschutzklasse (B1) bezeichnet man “schwer entflammbare” Baustoffe und Produkte, welche am Bau eingesetzt werden nach der in Deutschland geltenden Brandschutznorm DIN 4102-1.
Definition der DIN 4102-1 lautet, dass der Brand nach dem Entfernen der Brandquelle bei Stoffen nach der Brandschutzklasse B1 von selbst erlischt. Das die Zertifizierung nur von anerkannten Instituten durchgeführt werden darf, sollte jedem klar sein. Seit 2002 gilt europaweit auch die EN 13501-1, ein Klassifizierungssystem für die Beurteilung der Brennbarkeit von den verschiedenen Baustoffen und Produkten. Diese beiden Normen lassen sich nicht miteinander vergleichen, da das europäische System erstmals auch Brandnebenerscheinungen, wie Rauchentwicklung und brennendes Tropfen, oder Abfallen definiert. 

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